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Role of Hungarian Law in the Unification of Private Law in Czechoslovakia Between 1918 –1948 (With Emphasis on Inheritance Law)

The result's identifiers

  • Result code in IS VaVaI

    <a href="https://www.isvavai.cz/riv?ss=detail&h=RIV%2F61989592%3A15220%2F24%3A73630091" target="_blank" >RIV/61989592:15220/24:73630091 - isvavai.cz</a>

  • Result on the web

    <a href="http://www.historyoflaw.eu/czech/JHL_01_2024.pdf" target="_blank" >http://www.historyoflaw.eu/czech/JHL_01_2024.pdf</a>

  • DOI - Digital Object Identifier

Alternative languages

  • Result language

    němčina

  • Original language name

    Die Rolle des ungarischen Zivilrechts bei der Rechtsvereinheitlichung in der Tschechoslowakei in den Jahren 1918–1948 (unter besonderer Berücksichtigung des Erbrechts)

  • Original language description

    Der Artikel befasst sich mit der Bedeutung des slowakischen Einflusses (der Rolle des ungarischen Rechts und der slowakischen Kommissionen) bei der Unifikation und Rekodifikation des Zivilrechts in der Tschechoslowakei in den Jahren 1918–1948 am Beispiel des Erbrechts. Zunächst werden verschiedene Ansätze in der Privatrechtsgesetzgebung nach 1918 dargestellt (Diskontinuität, Kompromiss, Kontinuität mit dem ungarischen Recht, Kontinuität mit dem österreichischen Recht), dann werden Inspirationen aus dem slowakischen (ungarischen) Recht bei der Rekodiifkation des Erbrechts präsentiert, das neben dem Familienrecht zu den Bereichen gehörte, die sich in den tschechischen Ländern und der Slowakei am meisten unterschieden, in der zeitgenössischen Fachliteratur die meiste Aufmerksamkeit erhielten und im Vergleich zu anderen Bereichen des Zivilrechts auch den größten Einfluss auf die spätere Rechtsentwicklung hatten (slowakisches Recht bei der Ausarbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1950, die Entwürfe der Zwischenkriegszeit von 1931 und 1936/37 bei der Ausarbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 2012).Insbesondere die Themen, die in der sog. Slowakische Kommissionen (die 1922 in Bratislava gegründete Kommission für Zivilrecht und teilweise auch die 1946 gegründete Kommission unter der Justizministerium zur Kodifizierung und Vereinheitlichung des Zivilrechts) befassen sich beispielsweise mit dem Erbschaftserwerb, der Erbunfähigkeit (Verbrechen gegen den Erblasser, Status von Ordensleuten, Ehebrechern und Deserteuren), dem Verzicht auf das Erbrecht, dem mündlichen Testament, der Rückfallerbfolge, dem Schutz der hinterbliebenen Ehefrau, außerordentlichen Erbrecht der Vermächtnisnehmer, der Übergang der Schulden des Erblassers, dem Erbvertrag, dem Kriegstestament, der Aufhebung der letztwilligen Verfügungen und dem Schutz unehelicher Kinder.Als Grundlage für die Rekodifizierung wurde das ABGB gewählt, das zwar lediglich modernisiert werden sollte (als Gründe für die Bevorzugung des österreichischen Rechts wurden damals vor allem dessen Kodifizierung, seine Anwendbarkeit auf die Mehrheit der Bevölkerung des neuen Staates und seine Kenntnis auch unter slowakischen Juristen genannt), jedoch auch das in der Slowakei und in der Karpatenvorlandruthenie geltende Recht berücksichtigt werden sollte. Die Realität sah jedoch anders aus und die Kommentare der slowakischen Kommissionen wurden nur am Rande berücksichtigt. Die geringschätzige Haltung gegenüber dem slowakischen Recht und indirekt auch gegenüber slowakischen Juristen war auch einer der Gründe, weshalb es in der Zwischenkriegszeit nur zu einer Teilvereinigung kam und es letztlich nicht zur Verabschiedung des Bürgerlichen Gesetzbuches kam. Die umfassende Vereinheitlichung des Privatrechts, die nur in begrenztem Umfang an die Rekodifizierung zwischen den beiden Weltkriegen anknüpfte und im Gegenteil die slowakischen rechtlichen Verhältnisse realistisch berücksichtigte, erfolgte erst nach dem kommunistischen Putsch im Rahmen der sog. Rechtsbiennium von 1948 bis 1950.

  • Czech name

  • Czech description

Classification

  • Type

    J<sub>SC</sub> - Article in a specialist periodical, which is included in the SCOPUS database

  • CEP classification

  • OECD FORD branch

    60101 - History (history of science and technology to be 6.3, history of specific sciences to be under the respective headings)

Result continuities

  • Project

  • Continuities

    I - Institucionalni podpora na dlouhodoby koncepcni rozvoj vyzkumne organizace

Others

  • Publication year

    2024

  • Confidentiality

    S - Úplné a pravdivé údaje o projektu nepodléhají ochraně podle zvláštních právních předpisů

Data specific for result type

  • Name of the periodical

    Journal on European History of Law

  • ISSN

    2042-6402

  • e-ISSN

  • Volume of the periodical

    15

  • Issue of the periodical within the volume

    1

  • Country of publishing house

    GB - UNITED KINGDOM

  • Number of pages

    14

  • Pages from-to

    79-92

  • UT code for WoS article

  • EID of the result in the Scopus database

    2-s2.0-85200770940